Häufige Fragen

Wir erklären, was Sie wissen müssen.

Von WBS bis Genossenschaft – einfach erklärt, ohne Behördendeutsch.

Wichtige Begriffe
WBS Genossenschaft Sozialwohnung Belegungsbindung SCHUFA Dringlichkeit
WBS & Berechtigung
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Ein WBS ist ein amtliches Dokument Ihres Wohnungsamts, das bestätigt dass Ihr Haushaltseinkommen unter der Fördergrenze liegt. Nur mit WBS dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.
Wichtig: Beantragen Sie ihn möglichst früh – die Bearbeitung dauert 2–4 Wochen, und er gilt nur 1 Jahr.
1
Termin beim Wohnungsamt buchen (meist online möglich)
2
Einkommensnachweis, Ausweis und Meldebescheinigung mitbringen
3
WBS wird kostenlos ausgestellt
Was ist der Unterschied zwischen WBS Stufe 1, 2 und 3?
Die Stufe bestimmt, auf welche Wohnungen Sie sich bewerben dürfen. Stufe 1 hat die niedrigsten Einkommensgrenzen, aber das größte Angebot an Wohnungen.
HaushaltStufe 1 (Hamburg)Stufe 2
1 Person15.400 €/Jahr21.560 €/Jahr
2 Personen20.900 €/Jahr29.260 €/Jahr
3 Personen26.400 €/Jahr36.960 €/Jahr
4 Personen31.900 €/Jahr44.660 €/Jahr
WBS Stufe 1 berechtigt auch für Wohnungen der Stufen 2 und 3 – nicht umgekehrt.
Was bedeutet „besondere Dringlichkeit"?
Ein Dringlichkeitsvermerk verbessert Ihre Position auf der Warteliste erheblich. Er wird anerkannt bei drohender Obdachlosigkeit oder Zwangsräumung, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit und gesundheitsgefährdenden Wohnverhältnissen.
Genossenschaft
Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?
Eine Genossenschaft ist eine demokratisch organisierte Gemeinschaft, die gemeinsam Wohnungen besitzt. Sie werden Miteigentümer durch den Kauf von Genossenschaftsanteilen und erhalten dauerhaftes, sicheres Wohnrecht – ohne Eigenbedarf-Kündigung.
Als Mitglied haben Sie ein dauerhaftes Wohnrecht und Mitspracherecht. Mieten steigen deutlich langsamer als auf dem freien Markt.
Was sind Genossenschaftsanteile und was kosten sie?
Um Mitglied zu werden kaufen Sie Genossenschaftsanteile – typischerweise zwischen 500 € und 5.000 € einmalig. Das Geld gehört Ihnen. Bei Auszug erhalten Sie es zurück.
Bei Auszug erhalten Sie Ihre Anteile zurück. Das ist kein verlorenes Geld, sondern eine sichere Einlage.
Kann mir die Genossenschaft wegen Eigenbedarfs kündigen?
Nein. Eigenbedarf gibt es bei Genossenschaften nicht. Solange Sie Mitglied sind und die Miete zahlen, können Sie bleiben. Viele Mitglieder wohnen 20–40 Jahre in derselben Wohnung.
Bewerbung & Warteliste
Wie läuft die Bewerbung ab?
1
Registrieren Sie sich kostenlos und tragen Sie sich auf die Warteliste ein.
2
Unterlagen hochladen: WBS, Einkommensnachweis, Ausweis, SCHUFA, Meldebescheinigung.
3
Wenn eine passende Wohnung frei wird, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung.
4
Der Sachbearbeiter prüft Ihre Mappe und kontaktiert Sie für eine Besichtigung.
5
Mietvertrag und Genossenschaftsbeitritt werden digital abgeschlossen.
Kann ich mich auf mehrere Projekte gleichzeitig bewerben?
Ja. Unterlagen einmal hochladen – auf beliebig viele unserer Projekte bewerben. Sobald Sie eine Zusage annehmen, werden Sie von anderen Wartelisten automatisch entfernt.
Die Wohnung
Was bedeutet „Sozialbindung"?
Eine Belegungsbindung bedeutet, dass der Vermieter die Wohnung für 20–30 Jahre nur an WBS-Berechtigte vermieten darf. Dafür ist die Miete deutlich günstiger als am freien Markt.
Die Sozialbindung schützt Sie – sie hält die Miete niedrig und verhindert Luxussanierungen.
Darf ich bleiben, wenn mein Einkommen später steigt?
Ja. Der WBS wird nur beim Einzug geprüft – nicht danach. In manchen Bundesländern fällt eine kleine Fehlbelegungsabgabe an, aber Sie behalten Ihre Wohnung.
Unterlagen & Datenschutz
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
WBS – vom Wohnungsamt
Einkommensnachweis – Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
Personalausweis – Vorder- und Rückseite
SCHUFA-Auskunft – nicht älter als 3 Monate
Meldebescheinigung – vom Einwohnermeldeamt
Laden Sie alles einmal in Ihr Konto hoch – wir verwenden es automatisch für alle Ihre Bewerbungen.
Wie bekomme ich eine kostenlose SCHUFA-Auskunft?
Einmal pro Jahr kostenlos nach Art. 15 DSGVO:
2
Formular ausfüllen und Ausweis-Kopie hochladen
3
Auskunft kommt per Post in ca. 1–2 Wochen – kostenlos
Wählen Sie „Datenkopie nach Art. 15 DSGVO" – nicht die kostenpflichtige Bonitätsauskunft.

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